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TCM in der Schweiz

Krankenkasse und TCM: Was wirklich übernommen wird (Stand 2026).

Welche Zusatzversicherungen zahlen. Wie viel pro Sitzung. Was unsere Patientinnen am häufigsten falsch verstehen. Ein klarer Überblick, ohne Marketing-Sprech, mit echten Zahlen aus dem Praxisalltag.

Corinna Reinhart 10 Min. Lesezeit Aktualisiert Mai 2026 Geprüft durch Corinna Reinhart

Was du als Erstes wissen musst.

Wir hören diesen Satz jede Woche mehrmals: „Ich dachte, das zahlt meine Krankenkasse." Manchmal stimmt das. Manchmal nicht. Und der Unterschied liegt fast immer in einem einzigen Wort: Zusatzversicherung.

Die Schweizer Grundversicherung (KVG) zahlt Akupunktur und andere TCM-Methoden nicht, ausser sie wird von einem schulmedizinisch tätigen Arzt mit FMH-Titel durchgeführt. Das betrifft uns in der Praxis kaum. Was wir behandeln, läuft über die Zusatzversicherung (VVG).

Die gute Nachricht: rund 70 Prozent unserer Patientinnen haben eine solche Zusatzversicherung, oft ohne es zu wissen. Die schlechte: die Bedingungen sind unübersichtlich, und jede Kasse macht es ein bisschen anders.

Was die Grundversicherung wirklich zahlt, und was nicht.

Kurzfassung: bei uns in der Regel nichts. Die KVG-Grundversicherung übernimmt Akupunktur nur, wenn:

  • sie von einem Arzt mit eidg. Diplom durchgeführt wird
  • dieser Arzt einen Fähigkeitsausweis Akupunktur-TCM (ASA) hat
  • und es eine medizinische Indikation gibt

Das trifft in der Schweiz auf eine kleine Gruppe von Ärzten zu. Unsere Therapeutinnen sind keine Ärzte mit FMH-Titel, sondern eidgenössisch diplomierte Naturheilpraktikerinnen mit Fachrichtung TCM. Das ist eine völlig andere Berufskategorie, fachlich oft mit deutlich mehr TCM-Stunden, aber abrechnungstechnisch nicht über Grundversicherung.

Was deine Zusatzversicherung wahrscheinlich zahlt.

Hier wird es relevant. Die meisten grossen Schweizer Krankenkassen bieten Zusatzversicherungen für Komplementärmedizin an. Die Konditionen variieren, aber das Grundmuster sieht so aus:

Concordia (Natura, Diversa)

Übernimmt 75 Prozent der Kosten pro Sitzung, bis CHF 3'000 pro Jahr je nach Modell. Voraussetzung: EMR- oder ASCA-Anerkennung der Therapeutin. Wir sind in beiden Registern eingetragen.

Helsana (Completa, Sana)

Übernimmt 75 Prozent, bis CHF 3'000 jährlich bei Completa, weniger bei Sana. Akzeptiert EMR. Eine der unkompliziertesten Kassen in der Abrechnung.

Swica (Optima, Completa Praeventa)

Bei Optima 90 Prozent, bis CHF 2'000 jährlich. Bei Completa Praeventa höhere Limiten. Verlangt EMR-Anerkennung.

Sanitas (Classic, Jump, Vital Privat)

Je nach Modell 75 bis 90 Prozent, mit Jahreslimiten zwischen CHF 1'000 und CHF 5'000. EMR und ASCA werden akzeptiert.

CSS (myFlex, Alternativ, Premium)

Beim Modell Alternativ üblicherweise 90 Prozent, hohe Jahreslimiten. Bei myFlex modular gestaltbar, also abhängig davon, was du gewählt hast.

Visana, KPT, Sympany, Atupri, ÖKK

Alle bieten Komplementärmedizin-Zusätze. Konditionen ähnlich wie oben, meist zwischen 70 und 90 Prozent Rückerstattung. Wir empfehlen: unsere Krankenkassen-Übersicht oder direkt bei deiner Kasse anrufen.

EMR und ASCA, was diese Zeichen bedeuten.

Wenn du auf der Webseite einer TCM-Praxis „EMR" oder „ASCA" liest, sind das die zwei wichtigsten Qualitätssiegel der Schweizer Komplementärmedizin. Sie bedeuten:

  • EMR (Erfahrungsmedizinisches Register), strenge Kriterien für Ausbildung, Praxis, Hygiene, Weiterbildung. Wird von praktisch allen Schweizer Zusatzversicherungen akzeptiert.
  • ASCA (Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin), vergleichbar in den Anforderungen, leicht andere Schwerpunkte. Ebenfalls breit akzeptiert.

Ohne mindestens eines dieser Siegel zahlt deine Zusatzversicherung in der Regel nicht. Wenn dir eine Praxis sagt „das ist nicht so wichtig", ist das ein Warnsignal. Es ist sehr wichtig.

Wir bei TCM.ch sind bei beiden Registern aktiv, bei jeder Therapeutin in jeder Praxis. Das ist nicht selbstverständlich, sondern erfordert kontinuierliche Weiterbildung und Audits.

Konkrete Beispielrechnung aus unserer Praxis.

Ein typischer Behandlungszyklus für chronische Rückenschmerzen, 10 Sitzungen bei uns in St. Gallen:

  • Erstanamnese 60 Min: CHF 160
  • 9 Folgesitzungen à 45 Min: 9 × CHF 130 = CHF 1'170
  • Total brutto: CHF 1'330

Mit Helsana Completa (75 Prozent Rückerstattung): du zahlst netto CHF 333, die Kasse erstattet CHF 997.

Mit Swica Optima (90 Prozent): du zahlst netto CHF 133, die Kasse erstattet CHF 1'197.

Ohne Zusatzversicherung: du zahlst die vollen CHF 1'330 selbst.

Wichtig: das ist eine Modellrechnung. Selbstbehalt und Franchise greifen bei Zusatzversicherungen meist nicht, aber Jahreslimiten schon. Wer im selben Jahr bereits Physiotherapie und Homöopathie über Komplementärmedizin abgerechnet hat, kann ans Limit kommen.

Wie die Abrechnung bei uns konkret abläuft.

Wir machen das so unkompliziert wie möglich:

  • Du bezahlst nach jeder Sitzung, bei uns per TWINT, Karte oder Rechnung.
  • Du bekommst eine Quittung mit Tarmed-konformer Aufstellung inklusive EMR-/ASCA-Nummer, Therapie-Code, ZSR-Nummer.
  • Du reichst die Quittung bei deiner Kasse ein, meist online über die App oder das Kundenportal.
  • Die Kasse erstattet dir direkt zurück, typisch innerhalb von 2 bis 4 Wochen.

Wir machen keine direkte Verrechnung mit der Kasse, weil das im VVG-Bereich selten möglich und für dich oft sogar nachteilig ist. Du behältst die Kontrolle.

Die fünf häufigsten Missverständnisse, die wir hören.

1. „Mein Hausarzt hat gesagt, das wird übernommen."

Manchmal. Aber bitte nie ungeprüft. Ruf vor der ersten Sitzung kurz bei deiner Kasse an oder schau in deine Police. „Komplementärmedizin" muss explizit drinstehen.

2. „Akupunktur ist doch jetzt offiziell anerkannt."

Ja und nein. Ärztliche Akupunktur ist seit 2017 in der Grundversicherung, aber nur, wenn ein Arzt mit FMH-Titel und Fähigkeitsausweis sie durchführt. Das betrifft etwa zwei Prozent der Akupunktur-Behandlungen in der Schweiz. Die anderen 98 Prozent laufen weiter über Zusatz.

3. „Ich habe doch eine Zusatzversicherung."

Nicht jede Zusatzversicherung deckt Komplementärmedizin. Spital-Zusätze (allgemein/halbprivat/privat) decken in der Regel keine ambulante Akupunktur. Du brauchst spezifisch eine Komplementärmedizin- oder Alternativmedizin-Zusatzversicherung.

4. „Die Sitzungen sind teuer."

Mit Zusatzversicherung zahlst du oft weniger Selbstbehalt für eine Akupunktursitzung als für einen Restaurantbesuch. Ohne, ja, dann ist es ein bewusster Entscheid. Wir sagen das vorher, nie nachher.

5. „Ich wechsle einfach kurz die Zusatzversicherung."

Ein Wechsel der Zusatzversicherung ist schwieriger als der Grundversicherungswechsel. Mit Gesundheitsfragen, möglichen Vorbehalten, Wartefristen. Wer mit 45 erstmals eine Komplementärmedizin-Zusatzversicherung abschliessen will, bekommt sie nicht immer. Falls du eine hast und sie nutzt, sehr gut. Falls du keine hast, die Entscheidung sollte aus einer Gesamtperspektive heraus getroffen werden, nicht wegen einer Akupunktur-Serie.

Wann sich TCM auch ohne Zusatzversicherung lohnt.

Wir sehen regelmässig Patientinnen, die selbst zahlen. Meist in einer dieser Situationen:

  • Akuter Behandlungsbedarf, der nicht warten kann, z. B. starke Zyklusschmerzen vor einer wichtigen Lebensphase
  • Schmerzmittel-Reduktion bei chronischen Beschwerden, wo CHF 1'500 für 10 Sitzungen langfristig billiger sind als jahrelange Pharmakologie
  • Kinderwunsch-Begleitung, wo eine IVF-Runde CHF 8'000 kostet und ein paralleler Akupunktur-Zyklus für CHF 1'200 die Erfolgsquote messbar verbessern kann

Wir helfen dir, ehrlich einzuschätzen, ob sich der Selbstzahler-Weg lohnt, oder ob du erst einen anderen Weg gehen solltest.

Wenn du jetzt einen Termin willst.

Schreib uns vorher, welche Kasse und welches Modell du hast. Wir sagen dir, ob es wahrscheinlich übernommen wird. Wir kennen die häufigsten Konstellationen auswendig und sparen dir den Anruf bei der Kasse, wenn die Antwort klar ist.

Termine in allen unseren Standorten meist innerhalb von 7 bis 10 Tagen. Bei Fragen zur Abrechnung selbst hilft auch unsere Krankenkassen-Übersicht auf der Webseite.

Beschwerden abklären lassen?

Schildere uns kurz deine Situation – wir sagen dir ehrlich, ob und wie Akupunktur bei dir sinnvoll ist.

Häufige Fragen

Übernimmt die Grundversicherung Akupunktur bei euch?+

Nein. Die Grundversicherung übernimmt Akupunktur nur, wenn ein Arzt mit FMH-Titel und ASA-Fähigkeitsausweis sie durchführt. Unsere Therapeutinnen sind eidgenössisch diplomierte Naturheilpraktikerinnen, eine andere Berufskategorie. Abrechnung läuft über Zusatzversicherung.

Wie finde ich heraus, ob meine Zusatzversicherung TCM deckt?+

Suche in deiner Police nach den Begriffen "Komplementärmedizin" oder "Alternativmedizin". Wenn sie auftauchen und EMR oder ASCA erwähnt sind, wird unsere Behandlung höchstwahrscheinlich übernommen. Im Zweifel: kurz anrufen oder uns die Police schicken.

Brauche ich eine ärztliche Verordnung?+

Bei den meisten Zusatzversicherungen nein. Einige verlangen sie ab einer bestimmten Anzahl Sitzungen pro Jahr. Wir sagen dir vorher, wenn das in deinem Fall relevant ist.

Was, wenn meine Kasse die Erstattung verweigert?+

Das passiert sehr selten, wenn vorher geklärt wurde. Falls doch: meist liegt es an einer fehlenden Information auf der Quittung. Wir stellen eine korrigierte Version aus. Bei echten Streitfällen unterstützen wir mit Belegen, ist aber in den letzten Jahren bei uns nicht vorgekommen.

Lohnt sich eine neue Zusatzversicherung wegen TCM?+

Selten allein deswegen. Zusatzversicherungen für Komplementärmedizin kosten je nach Alter CHF 30 bis 80 pro Monat. Wenn du ohnehin regelmässig komplementärmedizinische Leistungen nutzt, rechnet es sich oft. Für eine einmalige Akupunktur-Serie meist nicht.

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