Beide Wege gibt es: Die Grundversicherung übernimmt Akupunktur, aber nur bei Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender Weiterbildung. Bei nicht-ärztlichen Therapeut:innen wie bei uns läuft es über die Zusatzversicherung für Komplementärmedizin. Der Unterschied ist wichtig, weil er über Betrag und Ablauf entscheidet.
Akupunktur gehört seit 2017 zu den fünf komplementärmedizinischen Methoden, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden. Der Haken steht im Kleingedruckten des Bundesamts für Gesundheit: Abrechnen dürfen ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte, die einen Facharzttitel und eine komplementärmedizinische Weiterbildung mitbringen. Leistungen nicht-ärztlicher Therapeut:innen laufen nicht über die Grundversicherung.
Das ist der Grund, warum du bei uns nicht über die Grundversicherung abrechnest. Unsere Therapeut:innen sind ausgebildete TCM-Fachpersonen, EMR- und ASCA-anerkannt, aber keine Ärzt:innen. Der Weg führt deshalb über deine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin.
In der Praxis ist das selten ein Nachteil. Zusatzversicherungen decken Akupunktur meist grosszügig, verlangen keine ärztliche Verordnung und lassen dir die freie Wahl der Praxis. Was die einzelnen Anbieter vorsehen, findest du im Vergleich der 29 Kassen.
Wer behandelt, entscheidet über den Topf. Nicht die Methode.
Über die Zusatzversicherung liegt die Rückerstattung für Akupunktur je nach Police meist zwischen 70 und 90 Prozent pro Sitzung, gedeckelt durch ein jährliches Maximum. Einige Kassen rechnen nach einem Höchstpreis pro Zeiteinheit ab, andere pauschal pro Behandlung.
Eine ärztliche Verordnung ist für diesen Weg nicht nötig (braucht man für Akupunktur eine Überweisung?). Wichtig ist die ZSR-Nummer der behandelnden Fachperson und ihr Eintrag im EMR- oder ASCA-Register. Beides bringen unsere Therapeut:innen mit, du musst da nichts prüfen.
Wenn du ohnehin über einen Kassenwechsel nachdenkst: Der Unterschied zwischen einer guten und einer schwachen Komplementärmedizin-Deckung ist bei regelmässiger Akupunktur schnell vierstellig im Jahr. Der Kassenvergleich zeigt, wer was vorsieht.
Die Beschwerden, mit denen Patient:innen am häufigsten zu uns kommen.
Ja, aber nur wenn die Behandlung von einer Ärztin oder einem Arzt mit Facharzttitel und komplementärmedizinischer Weiterbildung durchgeführt wird. Behandlungen bei nicht-ärztlichen TCM-Therapeut:innen laufen über die Zusatzversicherung.
Über deine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin ja. Unsere Therapeut:innen sind EMR- und ASCA-anerkannt und arbeiten unter anerkannter ZSR-Nummer. Je nach Police kommen meist 70 bis 90 Prozent pro Sitzung zurück.
Für die Abrechnung über die Zusatzversicherung nicht. Du kannst direkt einen Termin anfragen, ohne vorher zum Arzt zu gehen.
Das hängt von Dauer und Behandlungsumfang ab. Sag uns vor dem Termin, dass du selbst zahlst, dann bekommst du die Kosten vorher genannt und nicht erst auf der Rechnung.
Beides sind Register, über die Krankenversicherer die Qualifikation von Therapeut:innen prüfen. Welches Register eine Kasse akzeptiert, steht in ihren Bedingungen. Unsere Therapeut:innen sind in beiden anerkannt, damit die Frage für dich keine Rolle spielt.
Über die Grundversicherung ja, dort greifen Franchise und Selbstbehalt wie bei jeder ärztlichen Leistung. Über die Zusatzversicherung nicht, dort gelten die Bedingungen deiner Police.
Sag uns, wie du versichert bist. Wir schauen mit dir an, was deine Police hergibt, bevor du dich für einen Termin entscheidest.
Oder ruf uns an unter +41 77 523 61 22.
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