Shiatsu ist eine Komplementärtherapie, keine ärztliche Leistung. Die Grundversicherung zahlt deshalb nicht. Viele Zusatzversicherungen schon - allerdings nicht alle, und nicht alle im selben Umfang. Woran du erkennst, ob deine Police dazugehört.
Shiatsu zählt in der Schweiz zu den Methoden der Komplementärtherapie. Es ist keine ärztliche Leistung und gehört damit nicht zu den fünf komplementärmedizinischen Verfahren, die von der Grundversicherung übernommen werden. Wer Shiatsu über die Grundversicherung abrechnen will, wird das nirgends können.
Der Weg führt über die Zusatzversicherung für Komplementärmedizin. Und hier liegt der Punkt, den viele übersehen: Die Kassen führen Listen anerkannter Methoden, und Shiatsu steht nicht in jeder. Bei manchen Anbietern ist es voll dabei, bei anderen gar nicht, bei wieder anderen nur im höheren Tarif.
Was in jedem Fall gilt: Die Fachperson muss im EMR- oder ASCA-Register für Shiatsu eingetragen sein und unter anerkannter ZSR-Nummer arbeiten. Erst dann stellt sich die Frage nach der Police überhaupt.
Shiatsu ist in der Schweiz eine der Methoden der Komplementärtherapie mit eidgenössischem Diplom (Höhere Fachprüfung). Einige Kassen knüpfen die Deckung an dieses Diplom oder an eine bestimmte Registerstufe. Frag deshalb nicht nur «Zahlt ihr Shiatsu?», sondern auch «Bei welcher Qualifikation?». Was Shiatsu in der Behandlung leistet, steht unter Was bringt Shiatsu.
Bei Shiatsu lohnt sich der Blick in die Police mehr als bei jeder anderen Methode.
Such in deinen Versicherungsbedingungen nach der Liste anerkannter Methoden und schau nach, ob Shiatsu darin auftaucht. Steht dort nur ein allgemeiner Begriff wie Komplementärtherapie, ruf kurz an und frag nach der Methodenliste. Der Anruf dauert fünf Minuten und erspart dir eine Überraschung nach der dritten Sitzung.
Zweiter Punkt: Frag nach dem Jahresmaximum, nicht nur nach dem Prozentsatz. Bei regelmässigen Behandlungen ist der Deckel die relevante Zahl.
Wenn deine Police Shiatsu nicht führt, heisst das nicht, dass du auf manuelle Behandlung verzichten musst. Tuina ist die manuelle Therapie der chinesischen Medizin und in mehr Policen enthalten. Was wir dir empfehlen, hängt aber von deinem Anliegen ab, nicht von der Abrechnung.
Wenn deine Police Shiatsu nicht führt, gibt es fast immer eine gedeckte Alternative.
Über die Zusatzversicherung für Komplementärmedizin ja, sofern deine Police Shiatsu in ihrer Methodenliste führt und die Fachperson im EMR- oder ASCA-Register für Shiatsu eingetragen ist. Die Grundversicherung übernimmt Shiatsu nicht.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten, weil es innerhalb derselben Kasse vom Tarif abhängt. Such in deinen Bedingungen die Liste anerkannter Methoden oder frag telefonisch nach. Einen Überblick über die Deckung der 29 grössten Kassen findest du in unserem Krankenkassen-Vergleich.
Den Preis nennen wir dir vor dem Termin; abgerechnet wird nach Behandlungsdauer. Sag uns, dass du selbst zahlst, dann gibt es keine Überraschung auf der Rechnung. Vieles lässt sich auch mit einfachen Griffen zuhause ergänzen, siehe Shiatsu-Selbstbehandlung.
Weil die Grundversicherung im Bereich Komplementärmedizin nur ärztliche Leistungen übernimmt, und zwar fünf definierte Methoden. Shiatsu ist eine Komplementärtherapie und wird nicht ärztlich erbracht.
Nein. Für die Abrechnung über die Zusatzversicherung genügt die Behandlung bei einer anerkannten Fachperson.
Beides sind manuelle Methoden mit gemeinsamen Wurzeln. Shiatsu kommt aus Japan und arbeitet flächiger, oft am bekleideten Körper am Boden. Tuina gehört zur chinesischen Medizin und arbeitet mit gezielteren Druck-, Schiebe- und Dehngriffen. Welche für dich passt, klären wir vor der Behandlung.
Sag uns, wie du versichert bist. Wir schauen mit dir an, ob Shiatsu in deiner Police steht, bevor du dich für einen Termin entscheidest.
Oder ruf uns an unter +41 77 523 61 22.
Sag uns, wie du versichert bist. Wir melden uns mit einer Einschätzung.
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