Die Grundversicherung zahlt keine Massagen. Die Zusatzversicherung für Komplementärmedizin schon, wenn die Behandlung bei einer anerkannten Fachperson stattfindet. Was das konkret heisst, wie viel zurückkommt und wo die Grenze zwischen Behandlung und Wellness verläuft.
Die entscheidende Trennlinie verläuft nicht zwischen teuer und günstig, sondern zwischen medizinischer Massage und Wellness. Eine medizinische Massage arbeitet an einem konkreten Befund: verspannte Nackenmuskulatur, ein überlasteter unterer Rücken, eine Schulter, die nach dem Sturz nicht mehr richtig mitmacht. Sie wird geplant, dokumentiert und über die Zusatzversicherung abgerechnet.
Eine Entspannungsmassage tut genauso gut, ist aber keine Behandlung im Sinne der Versicherung. Die zahlst du selbst. Das ist keine Willkür der Kassen, sondern die Logik dahinter: erstattet wird, was auf ein medizinisches Problem zielt.
Bei uns arbeiten medizinische Masseur:innen und TCM-Therapeut:innen unter anerkannter ZSR-Nummer, eingetragen bei EMR und ASCA. Genau dieser Eintrag ist die Voraussetzung dafür, dass deine Zusatzversicherung mitzahlt - nicht der Praxisname und nicht die Technik.
Wo deine Massage landet, entscheidet sich vor der ersten Sitzung, nicht bei der Rechnung.
Wie viel deine Kasse übernimmt, steht in deiner Zusatzversicherung für Komplementärmedizin, nicht im Gesetz. Übliche Bandbreite in der Schweiz: 50 bis 90 Prozent pro Sitzung, gedeckelt durch ein jährliches Maximum. Manche Policen rechnen zusätzlich nach einem Höchstpreis pro Zeiteinheit ab.
Eine ärztliche Verordnung brauchst du für diesen Weg nicht. Du kannst direkt einen Termin anfragen. Was die einzelnen Kassen konkret vorsehen, haben wir im Krankenkassen-Vergleich für 29 Anbieter zusammengetragen.
Praktischer Rat: Frag deine Kasse vor der ersten Sitzung nach dem Jahresmaximum, nicht nach dem Prozentsatz. Der Deckel ist es, an dem die meisten im Herbst hängen bleiben.
Die häufigsten medizinischen Techniken bei uns. Jede Seite erklärt Wirkung, Ablauf und Grenzen.
Die Zusatzversicherung für Komplementärmedizin übernimmt medizinische Massagen bei EMR- oder ASCA-anerkannten Therapeut:innen, in der Regel 50 bis 90 Prozent pro Sitzung. Die Grundversicherung zahlt keine Massagen.
Anerkannt ist nicht die Technik, sondern die Fachperson. Entscheidend ist, ob deine Therapeutin oder dein Therapeut unter einer anerkannten ZSR-Nummer arbeitet und im EMR- oder ASCA-Register für die Methode eingetragen ist. Medizinische Massage, Lymphdrainage oder Triggerpunktarbeit sind dann abrechenbar, eine reine Wellness-Massage nicht.
Für die Abrechnung über die Zusatzversicherung nicht. Du kannst direkt einen Termin anfragen. Nur bei ärztlich verordneter Physiotherapie über die Grundversicherung braucht es eine Verordnung, das ist ein anderer Weg.
Je nach Police meist 50 bis 90 Prozent, oft bis zu einem jährlichen Maximum. Einige Kassen rechnen zusätzlich nach einem Höchstpreis pro Zeiteinheit ab. Verbindlich ist immer deine Police.
Ja, wenn sie als medizinische Massage bei einer anerkannten Fachperson stattfindet. Rücken- und Nackenbeschwerden sind der häufigste Grund, aus dem Patient:innen zu uns kommen.
Die Zahlstellenregister-Nummer weist eine Fachperson gegenüber den Krankenversicherern als abrechnungsberechtigt aus. Ohne sie kann die Kasse eine Rechnung nicht erstatten, egal wie gut die Behandlung war.
Sag uns, wie du versichert bist. Wir schauen mit dir an, was deine Police hergibt, bevor du dich für einen Termin entscheidest.
Oder ruf uns an unter +41 77 523 61 22.
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