EMR anerkannt – zahlt die Krankenkasse jetzt automatisch?
Nein. Eine Registrierung kann eine wichtige Voraussetzung sein, aber sie ist keine allgemeine Zahlungsgarantie. In der Zusatzversicherung entscheidet am Ende das konkrete Versicherungsprodukt.
Zuletzt fachlich geprüft: 30. September 2026 · TCM.ch Redaktion
Diese Seite dient der Orientierung für Fachpersonen. Verbindlich sind die aktuellen Vorgaben der zuständigen Behörde bzw. Organisation.
Kurzantwort
Nein. EMR oder ASCA können wichtige Voraussetzungen sein, aber Versicherer legen ihre Anerkennungsregeln selbst fest. Einige arbeiten eng mit Registrierungsstellen zusammen, andere – etwa Visana – führen ein eigenes Anerkennungsverfahren. Auch EGK hat eine eigene Therapeutenregistrierung.
Diese Seite behandelt nichtärztliche TCM-Therapeut:innen im Bereich der Zusatzversicherung (VVG). Ärztliche Komplementärmedizin ist ein eigener Kontext. Für Patient:innen erklärt TCM.ch das Thema unter Krankenkasse & TCM.
Warum EMR und ASCA trotzdem wichtig sind
EMR und ASCA sind übergreifende Registrierungs- und Qualitätssysteme. Verschiedene Versicherer berücksichtigen sie bei ihren Entscheiden. Eine automatische, universelle Kostenübernahme folgt daraus nicht.
EMR und ASCA decken einen grossen Teil der Registrierungslandschaft ab. Einzelne Versicherer haben jedoch eigene Anerkennungsverfahren. Besonders EGK und Visana solltest du separat prüfen.
EGK: separate Registrierung
Für die EGK besteht eine eigene Registrierung über die EGK-Therapeutenstelle, mit eigener Therapeutenliste. Die Qualitätsprüfung und jährliche Rezertifizierung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem EMR.
Deine EMR-Registrierung ist dafür relevant, ersetzt die EGK-Registrierung aber nicht.
Zur offiziellen EGK-Therapeutenregistrierung
Visana: eigenes Anerkennungsverfahren
Visana ist nach eigener Angabe keiner Registrierungsstelle wie EMR oder ASCA angeschlossen und anerkennt Therapeut:innen nach eigenen, methodenspezifischen Kriterien. Der Anerkennungsantrag läuft über die Health Insurance Solutions AG im Auftrag von Visana.
Die Voraussetzungen sind methodenspezifisch – für Akupunktur können andere Abschlüsse anerkannt sein als für Tui-Na/An-Mo oder Phytotherapie TCM. Die genauen Kriterien je Methode stehen in den aktuellen Visana-Unterlagen.
Typischerweise verlangt werden passende Ausbildungsnachweise, das Antragsformular, ein Strafregisterauszug (nicht älter als sechs Monate), gegebenenfalls Angaben zur Berufsausübungsbewilligung und das Einverständnis mit den Grundsätzen der Zusammenarbeit.
Laut Visana ist das Anerkennungsverfahren kostenlos, es gibt keine jährliche Anerkennungsgebühr, die Rückmeldung erfolgt üblicherweise innerhalb weniger Wochen, und vor dem Anerkennungsdatum kann nicht rückwirkend abgerechnet werden.
Zu den offiziellen Visana-Anerkennungskriterien
Auf einen Blick
| System | Eigene Registrierung? | Wofür relevant? |
|---|---|---|
| EMR | Ja | Qualitätslabel / Register |
| ASCA | Ja | Qualitätslabel / Anerkennung |
| EGK | Ja, EGK-Therapeutenstelle | EGK-Anerkennung |
| Visana | Ja | Visana-Anerkennung |
| BAB | Kanton | Berufsausübung |
| ZSR | Abrechnungssystem | Leistungserbringer-/Abrechnungsidentifikation |
Kein System gilt automatisch für alle Versicherer.
Dein Abschluss allein reicht nicht immer
Du hast ein Zertifikat OdA AM oder ein eidgenössisches Diplom. Das kann eine wichtige Voraussetzung erfüllen. Ob du bei einem bestimmten Versicherer abrechnen kannst, hängt trotzdem von dessen eigenen Anerkennungskriterien und der konkreten Methode ab.
So gehst du praktisch vor
- Methode exakt bestimmen.
- Berufs-/Ausbildungsabschluss prüfen.
- EMR-/ASCA-Status prüfen.
- Prüfen, ob der Versicherer zusätzlich eine eigene Registrierung verlangt.
- EGK separat kontrollieren.
- Visana separat kontrollieren.
- Anerkennungsdatum dokumentieren.
- Erst danach gegenüber Patient:innen kommunizieren, welche Versicherer dich anerkennen.
Was du Patient:innen sagen solltest
Selbst beim gleichen Versicherer können Produkte unterschiedliche Bedingungen haben. Nicht: «Wird von der Krankenkasse bezahlt.»
«Unsere entsprechend registrierten Leistungen können je nach Zusatzversicherung übernommen werden. Bitte prüfe deine individuelle Deckung bei deinem Versicherer.»
Wer macht was?
Versicherer: mehrere Wege nach Abschluss und Bewilligung
Jede Stelle erfüllt eine eigene Aufgabe. Keine ersetzt eine andere.
Bin ich mit EMR und ASCA bei allen Zusatzversicherern anerkannt?
Nein. EMR und ASCA decken einen grossen Teil der Registrierungslandschaft ab, einzelne Versicherer haben aber eigene Verfahren. EGK und Visana solltest du separat prüfen.
Reicht EMR für die EGK?
Nicht automatisch. Für die EGK gibt es eine eigene Registrierung über die EGK-Therapeutenstelle; die Qualitätsprüfung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem EMR.
Wie werde ich bei Visana anerkannt?
Über einen eigenen Antrag nach den methodenspezifischen Visana-Kriterien. Visana ist keiner Registrierungsstelle wie EMR oder ASCA angeschlossen.
Kann ich rückwirkend bei Visana abrechnen?
Laut Visana nicht vor dem Anerkennungsdatum. Stell den Antrag deshalb früh.
Zahlt die Grundversicherung nichtärztliche TCM?
Für nichtärztliche Therapeut:innen ist in der Regel die Zusatzversicherung relevant. Ärztliche Komplementärmedizin ist ein eigener Kontext.
Was sage ich Patient:innen zur Kostenübernahme?
Keine Zusage. Hinweis auf mögliche Übernahme je nach Zusatzversicherung und Empfehlung, die individuelle Deckung vorab zu prüfen.
Kommentar & Analyse im OUCH.-MagazinDas EMR/ASCA-Labyrinth – redaktionelle Perspektive, keine offizielle Quelle.
Offizielle Quellen
- EMR ErfahrungsMedizinisches Register
EMR-Reglement ab 01.01.2026 und Registrierungsbedingungen
Zuletzt geprüft: 30.09.2026 - Stiftung ASCA
Anerkennungsreglement und Dokumente
Zuletzt geprüft: 30.09.2026 - Stiftung ASCA
Liste der Methoden
Zuletzt geprüft: 30.09.2026 - EGK-Gesundheitskasse
EGK-Therapeutenstelle – Registrierung für Therapeut:innen
Zuletzt geprüft: 30.09.2026 - Visana
Therapeuten Komplementärmedizin – Anerkennung
Zuletzt geprüft: 30.09.2026 - Visana
Kriterien und Antrag für Therapeut:innen Komplementärmedizin
Zuletzt geprüft: 30.09.2026
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